AGB's KunstArt

Allgemeine Geschäftsbedingungen von KunstArt Tattoo, Inhaberin Jil Jennifer Nabeth
- Stand August 2020 -


Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Sämtliche unserer Leistungen erfolgen ausschließlich unter Geltung der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese Vertragsbedingungen gelten für sämtliche in dem Tattoostudio „KunstArt“ mit Sitz in Kieler Straße 103, 22769 Hamburg anzufertigenden Tätowierungen unabhängig von der jeweils ausführenden Person.

 

2. Sämtliche vertraglichen Verpflichtungen mit Bezug auf die Erstellung einer Tätowierung entstehen im Falle der in dem Studio selbständig Tätigen immer und ausschließlich zwischen dem beauftragten Tätowierer persönlich und dem Kunden.

 

3. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren werden nicht tätowiert.

 

4. In der Regel kommt der Vertrag zur Erstellung der Tätowierung dadurch zustande, dass wir Kunden nach einer entsprechenden Terminanfrage ihrerseits einen Terminvorschlag übersenden (Angebot) und der Termin anschließend durch den Kunden bestätigt wird (Annahme). Wenn wir dem Kunden eine Durchschrift des von ihm unterschriebenen Auftrags übergeben, stellt dies noch keine Annahme des Auftrags dar, es sei denn, diese wird ausdrücklich schriftlich oder per E-Mail erklärt.

 

5. Die Erstellung eines zeichnerischen Entwurfs einer Tätowierung wird – unabhängig von den Kosten für die eigentliche Tätowierung – mit einem Stundensatz in Höhe von € 100,- berechnet. Die Abrechnung erfolgt minutengenau. Sollte der Entwurf anschließend durch uns in eine Tätowierung überführt werden, reduziert sich der Stundensatz auf € 50,- / Stunde. Der Entwurf wird mit dem Kunden gemeinsam am Tag des Termins erstellt. Das Entgelt für die Entwurfsfertigung wird unmittelbar nach Fertigstellung fällig. Es kann bei Umsetzung in eine Tätowierung am Tattootermin ausgeglichen werden. Sollte der Kunde den Vertrag nach Erhalt der Entwurfszeichnung kündigen, ist er nicht berechtigt, diese – auch nur in Teilen - von dritter Seite in eine Tätowierung überführen zu lassen oder sie sonst – egal in welches Medium – zu vervielfältigen oder sie vervielfältigen zu lassen. Selbstgezeichnete Tattoo- Vorlagen sind Eigentum des Tattoo Studios und dürfen nur nach Absprache mit KunstArt weiter verwendet oder mitgenommen werden. Die Rechnung für die Entwurfszeichnung wird im Falle einer Kündigung seitens des Kunden an den Adressaten übermittelt. Wird die Tätowierung nicht begonnen oder nicht fertiggestellt, hat der Kunde kein Recht auf die Überlassung eines eventuell gefertigten Entwurfs. Soweit der Kunde diesen im Einzelfall zu erwerben wünscht, ist hierzu eine gesonderte Vereinbarung erforderlich. Eine Überlassung ist ausgeschlossen, soweit es sich bei der Tätowierung um eine Freihandarbeit handelt.

 

6. Soweit der Kunde nach Vertragsschluss kleine Änderungswünsche wie z.B. die Korrektur von Schreibfehlern bei Schriftzügen oder kleine Änderungen in farblicher oder gestalterischer Hinsicht wünscht, ändert dies an dem Bestand und dem Inhalt des Vertrags nichts. Das Verlangen erheblicher Änderungen des Motivs (wie z.B. der Wunsch nach einem gänzlich anderen Motiv oder der zu tätowierenden Körperstelle) sind als Kündigung des Werkvertrags verbunden mit dem Angebot zum Abschluss einer neuen vertraglichen Vereinbarung zu werten, dessen Annahme in unserem freien Belieben liegt. Soweit eine Annahme unsererseits erfolgt, wird die erneute Entwurfserstellung gemäß den Regelungen der Ziffer 5 dieser Vertragsbedingungen mit € 100,- / Stunde berechnet. Letzteres gilt auch, wenn der Kunde Änderungswünsche erst im Zuge eines Tattootermins oder so spät äußert, dass dieser vor dem betreffenden Termin nicht mehr umgesetzt werden kann.

 

7. Preisangaben, die keine Pauschalpreise sind, können naturgemäß nur Schätzungen darstellen. Der Zeitaufwand einer Tätowierung hängt von vielen Faktoren ab, die von uns nicht vorherzubestimmen sind (z.B. Schmerztoleranz des Kunden oder dessen Hautbeschaffenheit), so dass eine verbindliche Vorhersage der Zeitdauer zur Erstellung der Tätowierung unmöglich ist.

 

8. Soweit ein Tagestermin vereinbart ist, dauert der jeweilige Termin mindestens 8 Stunden (12-20 Uhr). Diese sind von dem Kunden auch dann vollständig zu bezahlen, wenn er die Sitzung vor Ablauf dieser Zeit abbricht.

 

9. Von uns ausgegebene Gutscheine sind nicht übertragbar. Geschenkgutscheine können in jeder Höhe erworben werden. Die Höhe der Gutscheine werden nicht ausbezahlt, sondern gilt ausschließlich zur Verrechnung eines Auftrages. Gutscheine werden nur akzeptiert wenn sie von KunstArt ausgestellt wurden, einen Betrag und ein Ausstellungsdatum aufweisen.
Gutscheine von anderen Tattoo Studios werden nicht angenommen. Gültigkeit der Gutscheine sind 2 Jahre. Auch bei Gutscheinen behalten wir uns das Recht vor, in begründeten Fällen die Durchführung der Tätowierung abzulehnen, wenn die Voraussetzungen der Ziffer 12 nicht vorliegen oder wenn das gewünschte Motiv von uns nicht gestochen wird. In letzterem Fall werden wir uns bemühen, ein Motiv zu finden, gegen dessen Umsetzung keine Bedenken seitens KunstArt bestehen. Der Tätowierer behält sich vor, Kundenwünsche unbegründet abzulehnen. Dies gilt insbesondere für politische Wunschmotive oder für Platzierungen an Körperstellen die nicht vertretbar sind.

 

10. Der Kunde leistet mit dem Vertragsschluss über eine Tätowierung eine Anzahlung. Die Anzahlung dient zur Fixierung des vereinbarten Tattootermins. Sie ist an den Kunden nur zurückzuzahlen, wenn entweder

 

a) eine Terminabsage durch den Kunden spätestens zwei Wochen vor der Durchführung des ersten der vereinbarten Termine erfolgt

 

b) eine spätere Absage des ersten der vereinbarten Termine aufgrund von Umständen erfolgt, die der Kunde nachweislich nicht zu vertreten hat (bsplw. Krankheit mit nachweislicher Krankmeldung)

 

c) der Tätowierer den Termin auf Grund von Gründen absagt, die er zu vertreten hat

Eine Erstattung der Anzahlung erfolgt grundsätzlich nur in Form eines Gutscheins. Dies gilt nicht, wenn eine solche Form der Erstattung dem Kunden im Einzelfall – insbesondere wegen der Natur des Ausfallgrundes – unzumutbar ist. Eine Rückerstattung der Anzahlung ist ausgeschlossen sobald mit der Tätowierung begonnen oder ein zeichnerischer Entwurf der Tätowierung erstellt wurde.

Die Anzahlung wird mit dem später zu entrichtenden Gesamtpreis der Tätowierung verrechnet. Erfolgt eine Bezahlung in mehreren Terminen, so wird die Anzahlung mit dem für den letzten Termin zu leistenden Honorar verrechnet.

Im Falle einer Terminabsage durch den Kunden aufgrund von Umständen, die er nicht zu vertreten hat, hat dieser Anspruch auf die Vereinbarung eines Ersatztermins. Im Falle der Vereinbarung eines solchen Termins, hat der Kunde keinen Anspruch auf die Rückzahlung der geleisteten Anzahlung.
 
Pünktlichkeit wird vom Kunden erwartet. Eine Verspätung kann zur Folge haben sowohl den Termin als auch die Anzahlung zu verlieren. Erscheint der Kunde nicht pünktlich zum vereinbarten Termin, gilt der Termin nach 30 Minuten Wartezeit als abgesagt. In diesem Fall behälts sich das Studio vor, den Termin anderweitig vergeben zu können. Der Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf die Rückzahlung der geleisteten Anzahlung. Kann der Termin wegen Krankheit nicht wahr genommen werden, kann die Anzahlung bei Vorlage eines ärztlichen Attestes (Krankschreibung) gutgeschrieben werden. Geschieht dies nicht, wird die Anzahlung für den Verdienstausfall einbehalten und nicht mit dem Endpreis des Tattoos verrechnet.

Erfolgt die Terminabsage aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so steht die Vereinbarung von Ersatzterminen im Ermessen des Tätowierers.

Ein Recht auf bevorzugte Behandlung bei der Vergabe eines Ersatztermins besteht nicht.

In Fällen einer Terminabsage durch den Tätowierer wird ein Ersatztermin vereinbart, welcher zum frühestmöglichen Zeitpunkt stattzufinden hat.

Eine Terminvereinbarung ist nur bindend, wenn sie durch uns in Textform bestätigt wird.

 

11. Die Zahlung des Honorars erfolgt unmittelbar nach Durchführung eines jeden Termins in bar, sowie in voller Höhe vorzunehmen. Jede Sitzung wird nach Vollendung in voller Höhe bezahlt, auch wenn das Motiv noch nicht fertig ist und über mehrere
Sitzungen finalisiert wird. Vereinbarte Endpreise bzw. Sitzungspreise sind in Euro inklusive 19% MwSt.
 
12. Die Durchführung eines jeden Termins steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sich bei diesem nicht in einem Zustand befindet, welcher der Durchführung der Tätowierung entgegensteht. Hierzu zählen insbesondere
 
a) Der Kunde ist zum Zeitpunkt des Termins noch keine 18 Jahre alt.

 

b) Der Kunde hat in den letzten zwei Tagen vor dem Termin Alkohol oder Betäubungsmittel zu sich genommen.

 

c) Der Kunde hat in den letzten zwei Tagen vor dem Termin gerinnungshemmende oder sonstige Mittel oder Medikamente zu sich genommen, welche die Durchführung einer Tätowierung ausschließen oder wesentlich erschweren und die die Blutgerinnung oder die Wundheilung beeinflussen. Das gilt insbesondere auch für blutdrucksteigernde Substanzen wie beispielsweise Coffein

 

d) Der Kunde hat Betäubungssalbe auf der zu tätowierenden Stelle aufgetragen.

 

e) Der Kunde hat in den letzten zwei Tagen vor dem Termin Antibiotika genommen.

 

f) Der Kunde befindet sich in einem für den Tätowierer unzumutbarer hygienischer Zustand

 

g) Der Kunde leidet zum Zeitpunkt des Termins unter akuten Erkrankungen, welche die Durchführung einer Tätowierung ausschließen oder wesentlich erschweren.

 

h) Die Kundin ist schwanger oder in der Stillzeit.

 

i) Der Kunde leidet unter Wundheilungsstörungen, Blutgerinnungsstörungen, Allergien, Asthma, Diabetes, Epilepsie, HIV oder Hepatitis.

 

j) Der Kunde hat eine bekannte Allergie gegen Inhaltsstoffe von Tätowierfarben oder sonstige Tätowiermittel

 

k) Der Kunde hat ein Geistes- oder Reifezustand, welcher der wirksamen Einwilligung in eine Körperverletzung entgegensteht
 
Dasselbe gilt, wenn der Kunde sich auf eine Art und Weise verhält, welche die erfolgreiche Durchführung der Behandlung als unsicher erscheinen lässt. Der Kunde verpflichtet sich, während seines Besuches im Tattoo Studio eine angemessene Verhaltensweise an den Tag zu
legen. Sollte sich der Kunde selbst nach einer Verwarnung weiterhin nicht angemessen verhalten, hat der Tätowierer das Recht,
den Kunden aus dem Tattoo Studio zu verweisen und gegebenenfalls ein Hausverbot auszusprechen. In diesem Fall Haftet der Kunde für den jeweiligen Verdienstausfall.

Der Kunde hat vor jedem Termin eine schriftliche Einwilligungserklärung abzugeben. Unterlässt er dieses oder ist er rechtlich hierzu nicht in der Lage oder liegt sonst ein in diesem Vertrag geregelter Grund in der Person oder dem Verhalten des Kunden vor, welcher der Durchführung des jeweiligen Termins entgegensteht, so gilt dies als Terminabsage durch den Kunden auf Grund von Umständen, die er zu vertreten hat. Der Kunde ist verpflichtet, die Einverständniserklärung wahrheitsgemäß auszufüllen und den Tätowierer über mögliche Allergien, chronische oder ansteckende Erkrankungen, Arzneimittelunverträglichkeit, Medikamentengebrauch, einer bestehenden Schwangerschaft oder Stillzeit zu informieren. Sollte der Auftraggeber bewusst Falschangaben machen oder einen bzw. mehrere der o. g. Umstände verschweigen bzw. zurückhalten, behält sich das Tattoo Studio das Recht vor, zivil- und/oder strafrechtlich gegen den Auftraggeber vorzugehen bzw. auch nach Ausführung der Arbeiten eine dem Risiko entsprechende Zulage zu verlangen und einzufordern. Für nachteilige Folgen aus der Erteilung fehlerhafter oder unvollständiger Angaben können wir keine Haftung übernehmen. Zum Nachweis seiner Volljährigkeit ist der Kunde verpflichtet, zum Termin einen gültigen Reisepass oder Ausweis vorzulegen.

 

13. Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, eingeschränkt.

Wir haften nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.

Soweit wir auf Schadensersatz haften, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die wir bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder die wir bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätten voraussehen müssen.

Wir haften nicht für Komplikationen, die sich daraus ergeben, dass Ausschlussgründe nach Ziffer 12 vorgelegen haben und der Kunde uns darüber nicht in Kenntnis gesetzt hat.

Wir haften ebenfalls nicht für Komplikationen, die sich daraus ergeben, dass der Kunde unsere Pflegehinweise nicht befolgt hat.

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zu Gunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.

 

14. Soweit es sich bei der gewünschten Tätowierung um ein Cover-Up handelt wird keine Gewähr dafür übernommen, dass eine vollständige Abdeckung des zu überdeckenden Tattoos erreicht wird. Zugleich wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es aufgrund von Wechselwirkungen zwischen der bereits vorhandenen und der neu   einzubringenden Tätowierfarbe sowohl zu ästhetisch ungewollten Ergebnissen als auch nicht vorhersehbaren Reaktionen der Haut sowie Narbenbildung kommen kann. Für die Folgen solcher Interaktionen zwischen dem bereits vorhandenen Tattoo und der Cover-Up Tätowierung kann eine Haftung nicht übernommen werden. Auch lässt sich nicht ausschließen, dass ein erfolgreiches Cover-Up mehr Zeit oder mehrere Sitzungen erfordert, als zunächst prognostiziert. Der in einem solchen Fall entstehende Mehraufwand ist vom Kunden zu tragen. Das Nachstechen eines Cover- up`s ist kostenpflichtig!

 

15. Soweit es auf zu tätowierenden Hautstellen im Vorfeld der Tätowierung zu einer Laserbehandlung gekommen ist, kann dies die Qualität und Haltbarkeit der Tätowierung nachteilig beeinflussen. Dasselbe gilt für bereits vernarbte Hautareale. Für unerwünschte optische Effekte, Farbabweichungen, Narbenbildungen, Farbverläufe, Wundheilungsstörungen und/oder sonstige unerwünschte Folgen der Tätowierung laserbehandelter oder anderweitig vernarbter Haut kann ebenfalls keine Haftung übernommen werden.

 

16. Für die orthografische Richtigkeit einer Tätowierung – gleich in welcher Sprache - wird keinerlei Haftung übernommen. Dasselbe gilt für Datumsangaben etc. in fremden Formaten. Der Kunde wird ausdrücklich aufgefordert, sich vor der Durchführung der eigentlichen Tätowierung zu versichern, dass der gewünschte Schriftzug die begehrte Schreibweise und korrekte Rechtschreibung aufweist.

 

17. Für Komplikationen, welche außerhalb unserer Beherrschbarkeit liegen (z.B. Pigmentmigrationen - sogenannte Blowouts - aufgrund einer dafür prädestinierten Hautbeschaffenheit, allergische oder nichtallergische Fremdkörperreaktionen sowie Fototoxische Reaktionen auf eine Tätowierfarbe, usw.) können wir keine Haftung übernehmen. Dasselbe gilt für Defizite der Tätowierung, welche auf einer Nichtbeachtung der in Ziffer 12 dieser Vertragsbedingungen beruhen.

 

18. Der Auftraggeber verpflichtet sich den ihn auferlegten Pflegeanleitungen für Tattoos
nachzukommen und diese nach bestem Wissen und Gewissen Folge zu leisten. Für Komplikationen bei der Wundheilung und daraus möglicherweise resultierende Folgen (Wundinfektionen, Vernarbungen, Beschädigungen einer Tätowierung etc.) infolge von Nachsorgefehlern oder Nachlässigkeiten durch den Kunden wird ebenfalls keine Haftung übernommen. Der Kunde wird aufgefordert, sich an die ihm überlassene Pflegeanleitung zu halten und im Falle eines unerwarteten Heilungsverlaufs unmittelbar mit uns in Kontakt zu treten oder – bei erheblichen Problemen oder Komplikationen außerhalb unserer Geschäftszeiten – einen fachlich versierten Arzt aufzusuchen.

 

19. Sollte es im Zuge der Abheilung einer Tätowierung zu Farbverlusten der Tätowierung kommen, so kann der Kunde ein unentgeltliches Nachstechen nur dann verlangen, wenn diese ihre Ursache nicht in einer unsachgemäßen Pflege der Tätowierung nach der Durchführung des Termins oder einer Nichtbeachtung der Ziffer 12 dieser Vertragsbedingungen hat oder durch nachteilige Umwelteinflüsse (UV-Exposition) entstanden ist. In allen anderen Fällen sind Nachstechtermine entgeltlich. Soweit der Kunde nicht binnen 3 Monaten nach Vollendung der Tätowierung anzeigt, dass ein unverschuldeter Farbverlust eingetreten ist, wird vermutet, dass ein solcher durch den Kunden verschuldet oder durch Umwelteinflüsse entstanden ist. Für die Vereinbarung und Durchführung eines Nachstechtermins gelten die Regelungen der Ziffern 10 zur Terminabsage sowie der Ziffer 12 entsprechend.

 

20. Wir können und werden nicht überprüfen, ob eine von Kunden uns überlassene zeichnerische oder fotografische Vorlage frei von Rechten Dritten ist. Der Kunde versichert gegenüber KunstArt, dass er die Rechte an solchen Vorlagen besitzt und stellt uns von sämtlichen Forderungen Dritter frei, die aus einer dennoch erfolgten Rechtsverletzung uns gegenüber erhoben werden.

 

21. Der Kunde gewährt dem Tätowierer ein unentgeltliches inhaltlich, räumlich, sowie zeitlich unbeschränktes Nutzungs-, Vervielfältigungs- und Veröffentlichungsrecht an sämtlichen Fotografien, welche dieser von der erstellten Arbeit anfertigt.

 

22. Wir haften nicht für den Verlust oder die Zerstörung von persönlichen Gegenständen des Kunden, welche dieser mit in das Tattoostudio bringt. Wir weisen darauf hin, dass Kleidung und Schuhwerk bei Verschmutzung bzw. Beschädigung durch Farbe, Desinfektionsmittel und sonstige Materialien nicht ersetzt werden, es sei denn, die Verschmutzung bzw. Beschädigung wurde grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt.

 

23. Das Tattoo wird unter Einhaltung aller hygienischen Vorschriften, in Anwendung professioneller Instrumente und Techniken ausgeführt.
Es werden ausschließlich sterile Einwegnadeln zum Tätowieren verwendet.
Über Risiken, Nebenwirkungen und Nachsorge eines Tattoos wird ausführlich aufgeklärt und beraten.

 

24. Vertragliche Beziehungen mit unseren Kunden unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht.

 

25. Es gelten ergänzend die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches in der jeweils gültigen Fassung soweit diese nicht zu diesen Geschäftsbedingungen im Widerspruch stehen.

 

26. Der Kunde erklärt sich bei Vertragsabschluss mit den AGBs einverstanden. Für Unzufriedenheit oder Nichtgefallen wird nicht gehaftet.

 

27. Die Betretung des Studios erfolgt auf eigene Gefahr. Der Kunde erklärt sich weiterhin im Sinne des §228 StGB damit einverstanden, dass der beauftragte Tätowierer bei der Durchführung des Tattoos einen Eingriff am Körper vornimmt. Durch dieses Einverständnis entfällt die Rechtswidrigkeit der §§223, 224, 226 StGB. Mit der unterzeichneten Einverständinserklärung erklärt sich der Kunde bereit alle rechtlichen Schritte gegen das Tattoo Studio oder den Tätowierer zu verzichten. Die Tätowierung wird auf der Haut immer anders aussehen als eine Zeichnung. Je nach Hauttyp und Farbe kann es Abweichungen geben. Zudem wird der Tätowierer ggf. das Motiv anatomisch in Form, Größe und Farbe anpassen müssen. Eine exakte Vorschau auf das Ergebnis kann nie simuliert werden.

 

28. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Hamburg, sofern nichts anderes bestimmt ist.

 

29. Ansprüche gegen uns kann der Kunde nur mit unserer schriftlichen Zustimmung an Dritte abtreten.

 

30. Zu den Arbeitsbereichen haben nur der Kunde und der Tätowierer Zutritt. Dritten kann die Anwesenheit nicht gestattet werden.

 

31. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen unberührt.

 

32. Das Studio, bzw. der Dienstleister verpflichtet sich, die Daten der/des Kunden nur für den Zweck der zu erbringenden Dienstleistung unter Berücksichtigung der Datenschutzklauseln einzusetzen und die Daten nicht an Dritte oder außenstehende Personen weiterzugeben ohne schriftliche Einwilligung des Kunden.

 

(Stand August 2020)

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